Auch nach dem Tod nicht vergessen
Auch nach dem Tod sollen verstorbene Stifterinnen und Stifter nicht vergessen sein. Lebenswerk Zukunft sorgt auf Wunsch für die Pflege des Grabes.congerdesign/Pixabay
Lebenswerk Zukunft bietet allen Stifterinnen und Stiftern an, das Grab der Betroffenen durch die Stiftung pflegen zu lassen. Bereits 2011 übernahm die CaritasStiftung zum ersten Mal im Auftrag eines Stifters nach dessen Tod die Pflege seines Grabes. Zurzeit kümmern sich die Verantwortlichen um zwölf Gräber. Sie selbst oder verantwortliche Personen aus dem Kuratorium der jeweiligen Stiftung besuchen das Grab mindestens einmal im Jahr persönlich.
Letzte Ruhestätte in würdevollem Zustand erhalten
Wie die Grabpflege konkret ausgestaltet wird, bestimmt die Stifterin oder der Stifter selbst. In der Regel erhalten alle verstorbenen Stifter*innen zu ihrem Todestag einen Blumengruß. Bei Erdgräbern kann geregelt werden, dass diese regelmäßig gepflegt und stets in gutem, würdevollem Zustand erhalten werden; Lebenswerk Zukunft vergibt diese Aufgabe im Sinne des Verstorbenen meist per Grabpflegevertrag an eine ortsansässige Gärtnerei. Oft sind es auch Angehörige, die sich um das Grab kümmern; die Kosten hierfür - wenn so gewünscht und vorgesehen - trägt die jeweilige Stiftung. Nur bei Urnenbestattungen ist eine Grabpflege nicht möglich, ebenso bei einer Bestattung auf einem sogenannten Waldfriedhof, in dem die Asche des Verstorbenen verstreut wird und es kein Grab im herkömmlichen Sinne gibt.
Abgesehen von der liebevollen Pflege der Gräber von Stifterinnen und Stiftern ist es Lebenswerk Zukunft ein großes Anliegen, der verstorbenen Stifterinnen und Stifter zu gedenken. Diese werden namentlich im Jahresbericht der Stiftung erwähnt; darüber hinaus wird ihrer bei den Stifterfesten in einer feierlichen Zeremonie gedacht.