Der Stiftungsfonds
Bei einem Stiftungsfonds handelt es sich um ein von einem Stifter oder einer Stifterin für einen bestimmten Zweck zur Verfügung gestelltes Vermögen. Das Kapital darf auch hier – wie bei der Stiftung – nicht angegriffen werden, allein die Erträge dürfen verbraucht werden.
Ein Stiftungsfonds wird einer bestehenden Stiftung zugeordnet und kann beispielsweise einen bestimmten Teilzweck des stifterischen Engagements inhaltlich unterstützen. Stifter oder Stifterin können dem Stiftungsfonds ihren eigenen Namen geben und damit auch ein sichtbares Zeichen ihres Engagements setzen.
Die Zustiftung
Im Gegensatz zur Geldspende, die es einer Stiftung ermöglicht, kurzfristig zu helfen, kann eine Zustiftung dazu beitragen, dass Stiftungen ihre Aufgaben und Projekte langfristig erfüllen können.
Zustiftungen sind Vermögenswerte, die der Stifter oder Dritte der Stiftung zuwenden, um das vorhandene Stiftungsvermögen noch zu erhöhen. Bei Zustiftungen unterliegen nur deren Erträge der zeitnahen Mittelverwendung, das heißt es werden nur bspw. die Zinserlöse für die konkrete Förderung eingesetzt.
Gerne geben wir Auskunft über die Möglichkeiten einer Zustiftung.
Das Stifterdarlehen
Mit einem Stifterdarlehen kann ein Anliegen, das Ihnen wichtig ist, unterstützt werden, ohne dass Sie Ihr Geld endgültig aus der Hand geben müssen. Der Betrag wird in voller Höhe zurück bezahlt, wenn Sie ihn brauchen. Zur Verwirklichung eines sozialen Projektes können Sie Lebenswerk Zukunft eine Summe ab 10.000 Euro zur Verfügung stellen. Diese Untergrenze ist sinnvoll, da lediglich die Zinsen in die Projektarbeit fließen.
Anlage für die gute Sache!
Ihrem Engagement darüber hinaus sind natürlich keine Grenzen gesetzt. Auch eine Aufstockung des Darlehensbetrags ist jederzeit möglich. Angelegt wird Ihr Geld nach strengen und konservativen Maßstäben. Sie können Ihr Darlehen der Stiftung jederzeit auch komplett zur Verfügung stellen und es zum Beispiel in eine Zustiftung oder Ihre eigene Namensstiftung umwandeln. Ihre Umwidmung kann sowohl zu Lebzeiten als auch testamentarisch geschehen und bringt Steuervorteile mit sich. Da die Stiftung als gemeinnützig anerkannt ist, entfällt in jedem Fall die Erbschaftsteuer.
Falls Sie an einem Stifterdarlehen interessiert sind, nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf. Wir beraten Sie gern.
Mit Immobilien Gutes tun
Mit einer Immobilienstiftung können Sie ein soziales Projekt ermöglichen oder Sie schenken Menschen eine Heimat, für die es unmöglich ist, auf dem angespannten Wohnungsmarkt eine Wohnung, ein Zuhause zu finden.
Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

Strombergstraße 11
70188 Stuttgart
www.lebenswerk-zukunft.de

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