Augen auf bei der Stiftungsgründung
Beim Ulmer Stiftungsfrühstück tauschten sich Stifter*innen, Mitarbeitende von Stiftungen und Rechtsanwält*innen über wichtige Aspekte bei der Stiftungsgründung aus. Jochen Mack
Marisell Eichhoff und Ulrich Lambrecht (LLO Rechtsanwälte, Tübingen) skizzierten die Besonderheiten bei einer Errichtung einer Stiftung von Todes wegen. Dies sei für viele die erste Wahl, um zeitlebens flexibel und handlungsunfähig zu bleiben. Allerdings sei auch diese Lösung mit Risiken behaftet, da es nicht möglich sei, Unklarheiten zum Stiftungszweck zu klären. Darüber hinaus könne ein Stifter zu Lebzeiten seine Stiftung, ihre Arbeit und Ausrichtung prägen, unter anderem durch die Besetzung des Kuratoriums. Daher plädierten die beiden Rechtsanwälte für eine Stiftungsgründung zu Lebzeiten. Gebe man dafür einen überschaubaren Betrag, könne die Stiftung im Testament mit einer größeren Ausstattung bedacht werden.
Rechtzeitig die richtige Strategie überlegen
Wie wichtig die klare Strategie einer Stiftung ist, machte Annette Fiegel-Jensen von der Kinderstiftung Ulm/Donau-Iller deutlich. Die Stiftung entschied sich für drei Förderschwerpunkte: Einzelfallhilfen, Unterstützung von Projekten anderer Träger und die Entwicklung eigener Schwerpunkte wie beispielsweise die Projekte "Grünfinder" und "Chancenfinder". Die Kinderstiftung hatte ihre Schwerpunkte gut überlegt und vorab mit Außenstehenden diskutiert. Die Wirkung spricht für sich: In den ersten zehn Jahren förderte die Stiftung 5.000 Kinder durch eigene Projekte und Angebote in der Region Ulm/Donau-Iller; durch Individualhilfen und Kooperationen mit anderen Trägern wurden über 10.000 Kinder und Jugendliche unterstützt.
Die Genusswelt Seeberger und die Volksbank-Stiftung Ulm-Biberach förderten die Veranstaltung.