Fachveranstaltung für SteuerberaterInnen
In seinem Grußwort dankte Prof. Dr. Uwe Schramm, der Präsident der Steuerberaterkammer Stuttgart den Veranstaltern für die Organisation der Seminare. Steuerberater seien in Gründungsprozesse von Stiftungen involviert, deshalb ist es von großer Wichtigkeit, die aktuellen fachlichen und rechtlichen Diskussionen zu kennen. Stiftungen seien aus seiner Erfahrung in manchen Fällen ein stimmiges Instrument um eine Lebensleistung abzusichern oder sich nachhaltig für ein soziales Thema zu engagieren.
In ihrem Referat berichtete Dr. Verena Staats vom Bundesverband Deutscher Stiftungen über aktuelle politische Diskussionen um eine Novellierung von Gesetzgebungen, die Stiftungen betreffen. Der Bundesverband sieht einen großen Regelungsbedarf. Besondere Schwierigkeiten bestehen in einer Rechtszersplitterung zwischen Bund und Ländern. Diese führen zum einen zu gesetzlichen Unsicherheiten und zum anderen zu unterschiedlichen Auslegungen in Rechtsfragen zwischen den Bundesländern. Darüber hinaus ergeben sich aus aktuellen Entwicklungen in den Stiftungen rechtliche Fragestellungen. Zum Beispiel werden immer mehr Stiftungen zu Lebzeiten gegründet. Deshalb steigt der Bedarf an einer Änderung des Stiftungszwecks nach einer Gründung einer Stiftung.
Diese und andere Fragen wurden von Vertretern des Bundes und der Länder übereinstimmend als klärungsbedürftig eingeordnet. Im Jahr 2014 wurde eine Bund-Länder-Gruppe eingerichtet, die Vorschläge erarbeitete, die sie auf einer Anhörung im April 2017 präsentierte.
In der Anhörung konnte ein Konsens hergestellt werden, dass an einer Vereinheitlichung der Gesetze gearbeitet werden muss. Diese soll innerhalb des BGB erfolgen. Unter anderem sollen Satzungsänderungen unter bestimmten Bedingungen ermöglicht werden. Auch eine Zusammenlegung von Stiftungen könnte erlaubt werden. Aus Sicht des Stiftungsverbandes wäre ein Stiftungsregister mit Publikationswirkung wünschenswert. Ob dies kommt, ist aber nicht absehbar.
Dr. Markus Heuel vom Deutschen Stiftungszentrum Essen legte den Schwerpunkt seines Referates auf steuerrechtliche Fragen wenn eine Stiftung von Unternehmen gegründet wird. Mit einer Stiftung kann der Erhalt des Vermögens gesichert werden. Möglich seien auch Doppelstiftungen, in denen zum einen eine gemeinnützige Stiftung und eine Familienstiftung zusammen gegründet werden. Dies kann in manchen Fällen eine sinnvolle Lösung sein, muss aber genau geprüft werden.
Abschließend stellte der Ethiker Dr. Alfons Maurer die Ethik des Stiftens in den Zusammenhang der Care-Ethik. Diese geht aus von der Bezogenheit und sorgenden Tätigkeit des Einzelnen. Im Mittelpunkt dieses Ethik-Ansatzes steht die Frage, was wir tun können, damit es allen besser geht. Er zielt also auf die Qualität von Beziehungen. Damit diese Beziehungen gelingen können, braucht es gute gesetzliche Rahmenbedingungen. Deshalb zieht die Care-Ethik auch Schlüsse für die Gestaltung von Politik und Gesellschaft. An diesem Punkt setzen auch die Stiftungen an, die einen Beitrag dazu leisten, dass Ungleichheit reduziert wird und mehr gemeinsam und aufeinander bezogen gehandelt wird. Stifterinnen und Stifter bringen sich also für das Gemeinwohl ein. Sie geben etwas von sich an Andere und überwinden so das egozentrische Denken, das in vielen gesellschaftlichen Prozessen leitend geworden zu sein scheint.
Im Anschluss an das Seminar fand eine exklusive Führung durch den neu umgebauten Landtag mit Landtagsdirektor Berthold Frieß statt.