Stifter/in
Stifter-Ehepaar: Karl und Helga Neuburger
Gründung
11.07.2006
Gründungskapital
35.000 Euro
Aktuelles Stiftungskapital
52.723 Euro
Stiftungszweck
Zweck der Stiftung ist die Förderung gemeinnütziger und mildtätiger Ziele, vorwiegend von Caritasarbeit im Bereich der Förderung des Wohlfahrtswesens (§ 52 Abs. 2 Satz 9 AO) und der Entwicklungszusammenarbeit (§ 52 Abs. 2 Satz 15 AO). Schwerpunktmäßig wird der Stiftungszweck verwirklicht durch die Förderung von Projekten in Ländern der so genannten Dritten Welt.
Zustiftungen und Spenden
Bitte überweisen Sie Zustiftungen oder Spenden unter dem Stichwort "Neuburger-Stiftung" an:
BW Bank
IBAN: DE25600501010002561279
BIC: SOLADEST600
Herzlichen Dank für Ihr Engagement!
Bitte geben Sie auf dem Überweisungträger Ihre Adresse an, damit wir Ihnen eine Zuwendungsbescheinigung zukommen lassen können.
Vorgeschichte und Beweggründe
Wir empfinden eine tiefe Dankbarkeit, dass wir trotz vieler ungünstiger Umstände, einen guten Weg im Leben finden konnten. Es war nicht immer leicht, dazu kamen viele gesundheitliche Probleme. Diese nehmen wir jedoch an, in tiefer Dankbarkeit und in dem täglichen Bewusstsein, dass wir einen großen Teil unseres Lebens gesund waren und sehr glücklich und zufrieden sind. Vielen Menschen, ganz besonders aber Gott, haben wir das zu verdanken.
Besonders dankbar sind wir unserem Schöpfer, dass er unser Leben zusammengeführt hat und uns eine tiefe Liebe zueinander schenkte. Wir haben drei Kinder, alle mit einer guten Berufsausbildung, erfolgreich im Beruf und im Leben stehend. Sie sind gesund, alle verheiratet, haben Arbeit und sind liebenwerte, glückliche Menschen. Wir haben 5 aufgeweckte Enkelkinder. Dies alles ist heute leider nicht mehr selbstverständlich.
Aus unserer tiefen Dankbarkeit heraus, haben wir unsere Stiftung am 11.06.2006 gegründet. Wir bitten Gott, dass er unsere Stiftung zum Guten führen, sie behüten und begleiten möge, damit nach unserem Wunsch aus den Erträgnissen heraus Not gelindert und Gutes getan werden kann. Eine Stiftung war für uns die richtige Entscheidung, weil nur mit ihr nachhaltig und für "ewige" Zeiten Gutes getan werden kann. Damit dies auf Dauer auch in der Zukunft immer möglich ist, haben wir ganz bewusst den Stiftungszweck breit angelegt.
Diese prägnanten Merksätze waren in der Phase der Entscheidungsfindung für das Ehepaar Neuburger sehr hilfreich, wichtig und immer wieder eine Anregung zum Nachdenken. "Diese Texte haben unsere Stiftungsidee befördert und beeinflusst", sagt das Stifterpaar "und immer wieder bestätigt, dass wir auf dem richtigen Wege sind. Daher sollen diese Gedanken, diese Kernsätze in unserer Homepage ihren gebührenden Platz finden."
Über die Karl und Helga Neuburger-Caritas-Stiftung und die Beweggründe des Stifter-Ehepaares informiert Sie ein Artikel im "Katholischen Sonntagsblatt", den wir unten auf der Seite als Download eingestellt haben.
Kuratorium
1. Organ der Karl und Helga Neuburger-Caritas-Stiftung ist das Kuratorium. Es besteht aus bis zu drei stimmberechtigten Mitgliedern.
2. Geborene Mitglieder des Kuratoriums sind die Stifter Karl Neuburger und Helga Neuburger. Beide Stifter können für eine bestimmte Zeitdauer, längstens jedoch für die Dauer ihres Lebens, eine andere als ihre Person als geborenes Mitglied benennen.
3. Die beiden geborenen Mitglieder können ein weiteres Mitglied auf die Dauer von vier Jahren berufen. Wiederberufung ist möglich.
4. Nach Ableben eines oder beider Stifter übernimmt der Sohn Markus Neuburger die Aufgabe des geborenen Mitglieds. Nach seinem Ausscheiden aus dem Kuratorium kann im Einvernehmen mit den restlichen Mitgliedern des Kuratoriums und der CaritasStiftung ein Nachfolger möglichst aus dem Kreis der Familien der Stifter benannt werden.
5. Die Berufung weiterer Kuratoriumsmitglieder neben Markus Neuburger soll von den jeweils restlichen Mitgliedern des Kuratoriums im Einvernehmen mit der CaritasStiftung bestimmt werden. Dabei sollen wenn möglich Mitglieder aus den Familien der Stifter bestimmt werden. Die Berufung erfolgt für vier Jahre. Wiederberufung ist möglich.
6. Sind keine Kuratoriumsmitglieder mehr vorhanden, beruft die CaritasStiftung die Mitglieder, ebenfalls möglichst aus den Familien der Stifter, jeweils auf die Dauer von vier Jahren.
7. Die Mitglieder des Kuratoriums sind ehrenamtlich tätig.
8. Den Vorsitz im Kuratorium übernimmt der Stifter Karl Neuburger. Fällt er aus, übernimmt die Stifterin Helga Neuburger den Vorsitz. Fallen beide Stifter aus, übernimmt der jeweilige Nachfolger von Karl Neuburger den Vorsitz. Ansonsten wird der Vorsitzende nach § 7 Ziff. 2 aus dem Kreis der Kuratoriumsmitglieder bestimmt.
Treuhänderin
Die CaritasStiftung in der Diözese Rottenburg-Stuttgart übernimmt als Treuhänderin die Rechtsträgerschaft der Karl und Helga Neuburger-Caritas-Stiftung.
Egelfingen, Geburtsort vieler Vorfahren, unsere Heimat, unser Zuhause
Unsere Heimat ist die wunderschöne Schwäbische Alb, ganz besonders fühlen wir uns dem malerischen Heimatort Egelfingen am Südrand der Alb verbunden und sind dort zu Hause. Dort fing alles an. In Egelfingen sind unsere Wurzeln. Aus diesem Bewusstsein heraus ist es folgerichtig und für uns eine große Freude, dass Erträge der Stiftung für heimische Projekte der Katholischen Kirchengemeinde St. Katharina in Egelfingen, dem Krankenbesuchsdienst Egelfingen und schwerpunktmäßig die Förderung gemeinnütziger und mildtätiger Ziele von Caritasarbeit, vorwiegend durch die Förderung von Projekten in Ländern der sogenannten Dritten Welt, zur Verfügung gestellt werden.
Egelfingen - eingebettet in die herrliche Alblandschaft, von oben gesehen
Unsere Heimat ist die wunderschöne Schwäbische Alb, ganz besonders fühlen wir uns dem malerischen Heimatort Egelfingen am Südrand der Alb verbunden und sind dort zu Hause. Entsprechende Luftaufnahmen von Egelfingen (Fotos: Ralf Tschai Bauer/© Karl Neuburger, Grafenberg, 2008) finden Sie unten auf dieser Seite in der Galerie. Zum Vergrößern klicken Sie bitte einfach auf die Bilder. Mehr zu Egelfingen erfahren Sie hier.