Die neue Stiftung, ausgestattet mit einem Startkapital von 280.000 Euro, unterstützt das Hospiz Veronika auch als ein Ort der Bildung, der Ausbildung und des Austauschs, der Begleitung und Reflexion, der emotionalen Entlastung und der Spiritualität. Sie stärkt Menschen, die sich die christliche Sorge um das Sterben, die Sterbenden und ihre Angehörigen zur Aufgabe machen.
Die Stiftung Hospiz Veronika fördert insbesondere die Hospizarbeit für schwerstkranke und sterbende Menschen im Hospiz Veronika in Eningen unter Achalm und die Pflegebegleitung und Betreuung dieser Menschen aus dem Landkreis Reutlingen und den angrenzenden Landkreisen im Hospiz Veronika. Gemeinsam mit dem "Förderkreis Hospiz Veronika e. V." strebt sie vor allem eine Unterstützung und Sicherstellung solcher pflegerischer und ergänzender Leistungen an, die weder von den Sozialversicherungsträgern noch durch öffentliche Zuschüsse kostendeckend refinanziert oder von den Gästen und deren Angehörigen übernommen werden können.
Stifter/in
Förderkreis Hospiz Veronika e.V. in Eningen unter Achalm
Gründung
03.12.2018
Gründungskapital
170 000 Euro
Aktuelles Stiftungskapital
170.000 Euro
Stiftungszweck
Die neue Stiftung, ausgestattet mit einem Startkapital von 280.000 Euro, unterstützt das Hospiz Veronika auch als ein Ort der Bildung, der Ausbildung und des Austauschs, der Begleitung und Reflexion, der emotionalen Entlastung und der Spiritualität. Sie stärkt Menschen, die sich die christliche Sorge um das Sterben, die Sterbenden und ihre Angehörigen zur Aufgabe machen.
Die Stiftung Hospiz Veronika fördert insbesondere die Hospizarbeit für schwerstkranke und sterbende Menschen im Hospiz Veronika in Eningen unter Achalm und die Pflegebegleitung und Betreuung dieser Menschen aus dem Landkreis Reutlingen und den angrenzenden Landkreisen im Hospiz Veronika. Gemeinsam mit dem "Förderkreis Hospiz Veronika e. V." strebt sie vor allem eine Unterstützung und Sicherstellung solcher pflegerischer und ergänzender Leistungen an, die weder von den Sozialversicherungsträgern noch durch öffentliche Zuschüsse kostendeckend refinanziert oder von den Gästen und deren Angehörigen übernommen werden können.